Neue Parkregelungen im Innenstadtbereich

Seit Mitte Oktober besteht auf dem Parkplatz an der Eishalle sowie dem ehem. „AOK“-Parkplatz eine Neuregelung für das Parken von Kraftfahrzeugen. Die beiden Parkplätze beschränken sich nunmehr auf das Abstellen von PKWs, ausschließlich in markierten Flächen mit einer Höchstparkdauer von 12h mit Parkschein. Das Parken bleibt, trotz Parkscheinregelegung weiterhin kostenfrei. Ein entsprechendes 12h-Parkticket ist an den jeweiligen Parkscheinautomaten per Knopfdruck lösbar.

 

Hiermit soll insbesondere dem dauerhaften Abstellen und „einwintern“ von Wohnmobilen, Anhängern und unbewegten Kraftfahrzeugen entgegengewirkt werden. Bei den genannten Parkflächen handelt es sich um innenstadtrelevante wertvolle Parkflächen die im Hinblick auf Kunden und Besucher der Innenstadt von Dauerparkern freigehalten werden sollen. Uneingeschränkte Parkmöglichkeiten bestehen nach wie vor auf der Volksfestwiese.