Wahlbekanntmachung

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Pressemitteilung

 

Das Wahlamt der Stadt Miesbach teilt mit, dass trotz Wahlbenachrichtigungsbrief, welcher durch den Versanddienstleister bereits zugestellt worden ist, eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen mit Wahlschein zur Kommunalwahl erst ab 16.02.2026 gesetzlich zugelassen ist.

Vor dem 16.02.2026 dürfen keine Briefwahlunterlagen verschickt oder ausgegeben werden.