Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung in der Gemarkung Parsberg

In der Gemarkung Parsberg wurde 2024 eine Nachschätzung durchgeführt.

Nachzuschätzen waren Bodenflächen, deren natürliche Ertragsbedingungen, die den Bodenschätzungsergebnissen einzelner Flächen zugrunde liegen, wesentlich und nachhaltig verändert haben. (§ 11 BodSchätzG).

Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters als Grundlage einer zeitnahen Bewertung. Gem. § 13 BodSchätzG sind die Ergebnisse der Nachschätzung offenzulegen.

 

siehe Bekanntmachung

 

Für die Einsichtnahme ist eine telefonische Terminabsprache beim Finanzamt  erforderlich

Tel.: 08031 201360 bzw. 0172-2332630