In der Gemarkung Parsberg wurde 2024 eine Nachschätzung durchgeführt.
Nachzuschätzen waren Bodenflächen, deren natürliche Ertragsbedingungen, die den Bodenschätzungsergebnissen einzelner Flächen zugrunde liegen, wesentlich und nachhaltig verändert haben. (§ 11 BodSchätzG).
Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters als Grundlage einer zeitnahen Bewertung. Gem. § 13 BodSchätzG sind die Ergebnisse der Nachschätzung offenzulegen.
siehe Bekanntmachung
Für die Einsichtnahme ist eine telefonische Terminabsprache beim Finanzamt erforderlich
Tel.: 08031 201360 bzw. 0172-2332630