Feldvergleich und Nachschätzung nach Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)

In den Gemarkungen Parsberg wird ab August 2024 ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der eingetretenen Veränderungen bei den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsarten und den damit betroffenen Bodenschätzungen durchgeführt (§ 11 BodSchätzG). Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand der Flurkarten, des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.

 

 

siehe Bekanntmachung