Im Wasserversorgungsbereich der Stadt Miesbach muss zum
31.12.2024 der Wasserzählerstand für die Abrechnung der Wasser-
und Abwassergebühren festgehalten werden. Zu diesem Zweck
versendet die Stadt Miesbach in der 47. Kalenderwoche die entsprechenden
Ablesekarten.
Durch eine Systemumstellung werden Ihnen
drei Möglichkeiten zur Abgabe Ihres Zählerstandes eröffnet.
Für die herkömmliche Variante tragen Sie Ihren Zählerstand per Hand auf die vorgedruckten Felder der
Zählerkarte ein und schicken diese dann per Post – für Sie natürlich
gebührenfrei – bis spätestens 10.01.2025 an uns zurück.
Alternativ steht Ihnen auch die „ONLINE-Abgabe“ Ihres Zählerstandes unter
www.miesbach.de zur Verfügung.
Als dritte Variante können Sie den Online-Service auch bequem per Smartphone über den „QR-Code“
nutzen. Auch bei den Online-Meldungen gilt der 10.01.2025 als spätester Abgabezeitpunkt.
Wer bis zum 20.12.2024 für seinen Wasserzähler noch keine Ablesekarte erhalten hat, setzt sich bitte mit dem Steueramt Miesbach (Tel. 08025 / 283-33) in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Falls wir keine Nachricht über Ihren Zählerstand
erhalten, sind wir leider gezwungen den Zählerstand zu schätzen.
Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten wollen wir
Ihnen und uns ersparen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!